
Neue Gesetzgebung bei Vapes:
Was sich jetzt ändert
Warum sprechen gerade alle über Hybrid-Vapes, Einweg-Vapes und die 2ml-Regel?
Die Gesetzgebung rund um E-Zigaretten, Einweg-Vapes und Hybrid-Systeme verändert sich in der Schweiz laufend. Seit dem Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes gelten für elektronische Zigaretten strengere Vorgaben – insbesondere beim Jugendschutz, bei der Werbung, bei technischen Produktanforderungen und bei der zulässigen Füllmenge bestimmter Geräte.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Einige beliebte Produkte können in Zukunft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erhältlich sein. Besonders betroffen sind Einweg-Vapes, Kartuschensysteme und gewisse Hybrid-Vapes mit zusätzlichem Liquid-Reservoir.
Dampfelix informiert dich hier transparent darüber, was aktuell bekannt ist, welche Produkte betroffen sein können und warum es sinnvoll ist, deine bevorzugten Produkte rechtzeitig zu prüfen.
Kurz erklärt: Was ist neu?
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz. Damit werden E-Zigaretten, Vapes und nikotinhaltige Produkte schweizweit stärker reguliert.
Besonders wichtig sind drei Punkte:
- Verkauf nur ab 18 Jahren
E-Zigaretten, Vapes und Tabak-/Nikotinprodukte dürfen in der Schweiz nicht an Minderjährige abgegeben werden. Das gilt auch im Online-Handel. - Strengere Anforderungen an Produkte
Für nikotinhaltige Flüssigkeiten gelten maximale Füllmengen. Bei Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen ist insbesondere die 2ml-Grenze relevant. - Kantone und Behörden kontrollieren stärker
Je nach Kanton können zusätzliche Bestimmungen, Kontrollen oder strengere Vollzugsmassnahmen folgen. Dadurch kann es passieren, dass bestimmte Produkte kurzfristig nicht mehr verkauft werden dürfen.
Was bedeutet die 2ml-Regel?
Die 2ml-Regel betrifft vor allem elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen mit Nikotin. Vereinfacht gesagt: Bei solchen Produkten darf der Behälter für nikotinhaltige Flüssigkeit nur eine bestimmte maximale Grösse haben.
Wichtig ist dabei nicht nur, wie ein Produkt beworben wird, sondern wie es technisch aufgebaut ist. Wenn ein Gerät mehrere Reservoirs, Tanks oder Kartuschen enthält, kann entscheidend sein, ob diese während der Nutzung als Teil des Geräts gelten. In solchen Fällen kann nicht nur ein einzelner Tank, sondern das gesamte im Gerät integrierte Liquid-Volumen relevant sein.
Das ist besonders bei sogenannten Hybrid-Vapes wichtig. Diese Geräte kombinieren häufig ein kompaktes Vape-System mit einem zusätzlichen Liquid-Reservoir oder einer Reserveeinheit. Genau solche Konstruktionen können je nach Auslegung der Behörden problematisch werden.
Welche Produkte können betroffen sein?
Betroffen sein können insbesondere:
- Einweg-Vapes mit Nikotin
- Hybrid-Vapes mit zusätzlichem Liquid-Reservoir
- Geräte mit integriertem Reservetank
- Vapes mit separater Zusatzflasche, wenn diese technisch zum System gehört
- Einwegkartuschen oder Kartuschensysteme mit zu grossem Liquid-Volumen
- Produkte, bei denen das gesamte nutzbare Liquid-Volumen über der zulässigen Grenze liegt
Nicht jedes Vape-Produkt ist automatisch betroffen. Wiederaufladbare Geräte, klassische Pod-Systeme, Nachfüll-Liquids oder andere Vape-Produkte können je nach Aufbau weiterhin zulässig sein. Entscheidend ist immer die konkrete Produktart, der technische Aufbau und die geltende Rechtsauslegung.
Warum kann ein Produkt plötzlich verschwinden?
Die Situation ist für viele Kundinnen und Kunden verwirrend, weil sich nicht immer das Gesetz selbst über Nacht ändert. Manchmal ändern sich auch die Auslegung, die Kontrollen oder der Vollzug durch die zuständigen Behörden.
Das bedeutet: Ein Produkt, das bisher erhältlich war, kann plötzlich beanstandet werden. Sobald ein Produkt nicht mehr als gesetzeskonform gilt oder von den Behörden beanstandet wird, darf es nicht weiter angeboten werden.
Für dich als Kundin oder Kunde heisst das: Wenn du ein bestimmtes Hybrid- oder Einweg-Produkt regelmässig nutzt, solltest du nicht davon ausgehen, dass es dauerhaft verfügbar bleibt.
Beispiel Genf: Warum der Fall wichtig ist
Im Kanton Genf wurden bereits Produkte kontrolliert und teilweise vom Markt genommen, weil sie nach Einschätzung der Behörden die zulässige Füllmenge überschritten haben. Besonders relevant ist dabei die Auslegung, dass bei Geräten mit mehreren Reservoirs oder Kartuschen das gesamte Volumen berücksichtigt werden kann, wenn diese Bestandteile während der Nutzung im Gerät integriert bleiben.
Dieser Fall zeigt: Die Behörden können bei nicht konformen Produkten rasch handeln. Für Kundinnen und Kunden kann das bedeuten, dass beliebte Modelle plötzlich nicht mehr erhältlich sind.
Was ist mit dem Kanton St. Gallen?
Auch im Kanton St. Gallen wurde das Thema Einweg-E-Zigaretten politisch diskutiert. Die weitere Entwicklung hängt jedoch stark davon ab, ob kantonale oder nationale Regelungen umgesetzt werden.
Aktuell ist wichtig: Auch wenn ein kantonales Verbot nicht sofort in Kraft tritt, können sich Sortiment und Verfügbarkeit durch nationale Vorgaben, Behördenkontrollen oder neue Auslegungen kurzfristig verändern.
Dampfelix beobachtet die Entwicklung laufend und passt das Sortiment an die jeweils geltenden Vorgaben an.
Bedeutet das ein komplettes Vape-Verbot?
Nein. Es geht nicht um ein generelles Verbot aller Vapes oder E-Zigaretten.
Die aktuellen Diskussionen und Massnahmen betreffen vor allem bestimmte Produktkategorien, insbesondere Einweg-Vapes, Kartuschensysteme und Hybrid-Geräte mit grösseren Liquid-Reservoirs. Viele andere Vape-Produkte können weiterhin erhältlich bleiben, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wenn du unsicher bist, welches Produkt für dich eine passende Alternative ist, findest du bei Dampfelix weiterhin gesetzeskonforme Optionen.
Was solltest du jetzt tun?
Wenn du bestimmte Hybrid-Vapes, Einweg-Vapes oder Lieblingssorten regelmässig nutzt, empfehlen wir dir, die aktuelle Verfügbarkeit zeitnah zu prüfen.
Solange die Produkte verfügbar und gesetzeskonform erhältlich sind, kannst du sie wie gewohnt bestellen. Sobald sich die rechtliche Situation oder die behördliche Einschätzung ändert, kann es jedoch sein, dass einzelne Produkte kurzfristig aus dem Sortiment genommen werden müssen.
Unsere Empfehlung:
Prüfe jetzt deine bevorzugten Produkte und sichere dir deine Favoriten, solange sie noch erhältlich sind.
Gibt es Alternativen?
Ja. Falls bestimmte Hybrid- oder Einweg-Produkte in Zukunft nicht mehr erhältlich sein sollten, gibt es verschiedene Alternativen:
- wiederaufladbare Pod-Systeme
- nachfüllbare Vape-Geräte
- kompatible Liquids
- wiederverwendbare Systeme mit separaten Pods
- gesetzeskonforme Einsteigergeräte
Diese Alternativen sind oft nachhaltiger, langfristig günstiger und weniger abhängig von kurzfristigen Sortimentsänderungen bei Einwegprodukten.
Häufige Fragen
Sind Hybrid-Vapes jetzt verboten?
Nicht automatisch. Entscheidend ist der konkrete Aufbau des Produkts. Problematisch können Hybrid-Vapes sein, wenn sie als Einweg- oder Kartuschensystem mit integriertem zusätzlichem Liquid-Volumen gelten und dadurch die zulässige Grenze überschreiten.
Warum sind manche Produkte noch erhältlich und andere nicht?
Weil nicht alle Produkte gleich aufgebaut sind. Manche Geräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, andere können aufgrund ihrer Füllmenge, Bauweise oder Kennzeichnung beanstandet werden.
Kann ein Produkt von heute auf morgen verschwinden?
Ja, das kann passieren. Wenn ein Produkt rechtlich neu beurteilt, von Behörden beanstandet oder durch neue Vorgaben betroffen wird, muss es unter Umständen kurzfristig aus dem Sortiment genommen werden.
Darf ich als Privatperson weiterhin bestellen?
Du darfst Produkte bestellen, die gesetzeskonform erhältlich sind und für die du das Mindestalter erfüllst. Dampfelix verkauft ausschliesslich an Personen ab 18 Jahren.
Betrifft das auch nikotinfreie Vapes?
Je nach Produkt und Regelung können auch nikotinfreie Produkte bestimmten Vorgaben unterliegen. Besonders relevant sind aktuell aber nikotinhaltige Einweg- und Kartuschensysteme sowie politische Diskussionen rund um Einwegprodukte.
Was passiert, wenn mein Lieblingsprodukt nicht mehr verfügbar ist?
Dann empfehlen wir dir, auf eine passende Alternative umzusteigen. Dampfelix bietet dir verschiedene wiederaufladbare und wiederverwendbare Systeme an, die je nach Modell langfristig eine gute Alternative zu Einweg- oder Hybrid-Produkten sein können.
Unser Fazit
Die Vape-Gesetzgebung in der Schweiz verändert sich spürbar. Besonders Einweg-Vapes, Hybrid-Systeme und Produkte mit grösserem Liquid-Reservoir stehen zunehmend im Fokus der Behörden und der Politik.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Bestimmte Produkte können kurzfristig verschwinden. Wer seine Favoriten kennt, sollte deshalb nicht zu lange warten.
Sichere dir deine bevorzugten Produkte, solange sie noch verfügbar und gesetzeskonform erhältlich sind.
Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Dampfelix beobachtet die gesetzlichen Entwicklungen laufend und passt das Sortiment entsprechend den geltenden Vorgaben an. Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.
Offizielle Informationen des Bundesamts für Gesundheit BAG
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz. Damit fallen auch elektronische Zigaretten, Vapes und nikotinhaltige Produkte unter strengere gesetzliche Vorgaben. Das Bundesamt für Gesundheit BAG informiert auf seiner Website über die wichtigsten Bestimmungen, die Umsetzung des Gesetzes sowie die geltenden Anforderungen für Verkauf, Jugendschutz und Online-Handel.
Besonders wichtig für Konsumentinnen und Konsumenten: Der Verkauf von E-Zigaretten und verwandten Produkten ist schweizweit nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Auch beim Online-Verkauf muss sichergestellt werden, dass keine Abgabe an Minderjährige erfolgt.
Weitere offizielle Informationen findest du direkt beim Bundesamt für Gesundheit:
